Neuer Freistellungsbescheid ist da |
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An dieser Stelle die Information für unsere Mitglieder sowie alle Interessenten, dass das Finanzamt Leipzig I unsere Steuererklärung für 2011 ohne Beanstandungen akzeptierte. Wir sind nunmehr im Besitz des neien Freistellungsbescheids zur Körperschaftssteuer, der gleichbedeutend mit dem erneuten Erhalt der Gemeinnützigkeit ist.
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"Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann."
(Winston Churchill)
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